Wie bestimmt sich die Unternehmensgröße und wer zählt als Mitarbeitende?
Die Mitgliedschaft wird entsprechend der Unternehmensgröße erworben und kann danach von allen Mitarbeitenden genutzt werden.
Die Preise orientieren sich an der Unternehmensgröße. Zur Bestimmung der Unternehmensgröße gelten als “Mitarbeitende” Organmitglieder (Inhaberinnen, Geschäftsführerinnen, Partnerinnen, Vorstände), Angestellte, Auszubildende, Werkstudentinnen, regelmäßig frei Mitarbeitende, regelmäßig besetzte mehrmonatige Praktikumsstellen sowie im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung beschäftigte Personen. Es zählt dabei die Anzahl aller Mitarbeitenden des Vertragspartners inkl. der Mitarbeitenden seiner Tochtergesellschaften. Der jeweilige Stundenumfang ist nicht relevant.